Gültig ab 28.11.2025
Anmeldeschluss ist gemeinschaftsspezifisch unterschiedlich – in der Regel 4 Wochen. Wenn die Kosten von Trägereinrichtungen übernommen werden, muss dies durch die Leiter*innen der Fachgebiete durch Unterschrift bestätigt werden. Die Anmeldung im Jugendrotkreuz erfolgt über die JRK-Leitung im Kreisverband. Für DRK-Mitarbeiter*innen gilt die Bedingung, dass eine DRK-Einrichtung den Anmeldebogen als Kostenträger abzeichnet.
Für die Bereitschaften und die Wasserwacht gilt außerdem: Der Anmeldeschluss ist 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung und wird erst nach Freigabe durch die zuständige Kreisbereitschaftsleitung oder Kreiswasserwachtleitung im jeweiligen Kreisverband verbindlich. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Eingangsbestätigung kein Widerspruch durch die zuständige Kreisleitung eingehen, wird dies als Zusage und Freigabe
bewertet und der Teilnehmer wird zugelassen. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung mit Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten zur Anmeldung erforderlich. Die Teilnehmenden erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung und zeitnah vor Beginn der Veranstaltung eine persönliche Einladung. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung an den Kostenträger (beim Jugendrotkreuz: Rechnung an den
Kreisverband) gestellt.
Absagen müssen schriftlich oder telefonisch (beim JRK nur schriftlich) bei dem/der verantwortlichen Mitarbeiter/in des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein e. V. erfolgen. Wir bitten um frühzeitige Abmeldung, damit ggf. noch weitere Interessenten berücksichtigt werden können. Grundsätzlich ist die Nennung von Ersatzeilnehmern*innen (nicht im Jugendrotkreuz, dort gibt es regelhaft eine Warteliste) möglich. Trifft deine Absage später als vier Wochen vor der Veranstaltung ein, erheben wir eine Ausfallgebühr von 50%. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Krankheit wird gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Abmeldung außerhalb der genannten Fristen anerkannt. Bei beruflicher Verhinderung benötigen wir eine Bestätigung des Arbeitgebers, falls die Absage ebenfalls weniger als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn eingeht.
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen abzusagen. In diesem Fall werden angemeldete Teilnehmende unverzüglich unterrichtet.
Deine personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Abwicklung und Organisation der Teilnahme an den Veranstaltungen erhoben und verarbeitet. Wir weisen darauf hin, dass deine Kontaktdaten für Organisationszwecke (z. B. Teilnehmendenlisten) an die Referent*innen sowie zum Zwecke der Organisation und Durchführung der Fortbildung an die Tagungshäuser oder Förderungen übermittelt werden. Nähere Informationen über die Erhebung und Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten erhältst du unter: www.drk-sh.de/datenschutz.html. Falls du keinen Zugang zum Internet hast, senden wir dir unsere Erklärung zum Datenschutz gerne zu.
Die angemeldete Person und beim JRK auch die JRK Kreisleitung ist dafür verantwortlich, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Sollte eine Anmeldung wahrheitswidrige Angaben über die Zugangsvoraussetzungen enthalten, haftet der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. nicht für daraus resultierende Schäden. Die entsprechenden benötigten Voraussetzungen sind im DRK-Server durch die zuständige Kreisleitung einzupflegen. Liegen nachweislich die Zugangsvoraussetzungen zum Ablauf der Anmeldefrist nicht vor, hat der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. das Recht, die/den Teilnehmer*in von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ggf. bis dahin entstandene Kosten sind in diesem Fall von der anmeldenden Person zu tragen.
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. bzw. die durch ihn beauftragten Personen
üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Teilnehmende in
besonderen Fällen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Bei minderjährigen Teilnehmenden (z. B. Jugendrotkreuz) stimmen die
Erziehungsberechtigten zu, dass der/die Teilnehmer*in im Falle eines schwerwiegenden
Verstoßes unverzüglich und auf eigene Kosten abgeholt werden muss.
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. haftet nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. verpflichtet sich, eine möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.